Ummelden / Abmelden

Fahrzeug Ummeldung bzw. Abmeldung

Wird ein Wagen privat verkauft, macht man sich Gedanken, ob der Käufer das zuverlässig erledigt. Dabei geht es auch um versicherungstechnische Belange und die Haftung bei einem Unfall oder Schaden nach dem Verkauf. Versäumt der neue Besitzer es, das Fahrzeug auf sich um zu melden lassen, sind Sie in der Haftung. Sie müssen im Nachhinein den Beweis antreten, dass das Auto zum Unfallzeitpunkt bereits verkauft war. Das kostet Nerven und bereitet Unannehmlichkeiten. Zudem müssen Sie bis zur Abmeldung bzw. Umschreibung auf den neuen Käufer die Kosten für Kfz-Steuer und -Versicherung übernehmen.

Natürlich können Sie Ihr Auto bereits abmelden, wenn Sie sich entschlossen haben, es zu verkaufen. Steht bereits das neue Auto in der Garage, ist das eine Möglichkeit, auf der sicheren Seite zu sein. Doch beim privaten Verkauf möchte so mancher Interessent eine Probefahrt machen, das geht nicht mit dem abgemeldeten Auto. Dafür ist ein spezielles Kurzzeit-Kennzeichen erforderlich, das beantragt werden muss und Geld kostet. Bei einem Fahrzeugverkauf, der sich oft über Wochen hin zieht, ist das keine gute Lösung.

All diese Mühen und Kosten sparen Sie sich, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen an uns verkaufen. Der Fahrzeugverkauf erfordert Formalitäten, dafür sind Papiere erforderlich und in der Regel auch der persönliche Gang zur Behörde. Das nimmt oftmals viel Zeit in Anspruch, die Fahrt zur Zulassungsstelle sowie eine längere Wartezeit, wie etwa in Stoßzeiten. Sparen Sie sich Zeit und Mühe und überlassen Sie uns die Ummeldung bzw. Abmeldung.

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