Fahrzeugmaße + Masse

Die Fahrzeugmaße sowie die Masse werden unter Punkt G mit den Ziffern 18, 19 und 20 angegeben und aus den darin aufgeführten Werten gelesen. Die Fahrzeugmaße beziehen sich auf die Abmessungen der Kfz. Darin sind Daten zur Länge, Höhe, Breite sowie dem Gesamtgewicht enthalten. Diese Fahrzeugmasse nimmt auf den Kraftstoffverbrauch sowie die Fahrzeugdynamik Einfluss. Generell gilt: je mehr Komfortdetails in ein Fahrzeug integriert sind, desto höher ist die Fahrzeugmasse.

Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs ist unter Punkt F.1 vermerkt. Der Terminus „zulässiges Gesamtgewicht“ bezieht sich auf die Summe aus Leergewicht zuzüglich maximaler Zuladung der Fahrzeugmodelle. Das zulässige Gesamtgewicht ist ein wichtiger Indikator dafür, ob in Deutschland die Lkw-Maut für das Fahrzeug entrichtet werden muss. Bei einer Fahrzeugkombination werden die Werte aus Anhänger und Zugmaschin zusammengerechnet. Die Summe beider Daten ergibt das zulässige Gesamtgewicht.

Achslast

Die unter den Punkten 7.1 sowie 7.2 angegebene Achslast kennzeichnet die Gesamtlast, die von Rädern einer bestimmten Achse oder einer speziellen Achsgruppe auf eine Fahrbahn übertragen werden können. Die Achslast ist in Kilogramm angegeben. Als Achse 1 wird die Vorderachse, als Achse 2 die Hinterachse bezeichnet.

Erstzulassung (B) bzw. Baujahr

Informationen zur Erstzulassung bzw. dem Baujahr sind unter Punkt B aufgeführt. Deshalb ist unter diesem Punkt das Datum der Erstzulassung vermerkt. Als Erstzulassung gilt der Tag, an dem das jeweilige Kraftfahrzeug zum ersten Mal allgemein sowie sachlich unbeschränkt im öffentlichen Verkehr amtlich zugelassen bzw. in Betrieb genommen wurde. Zugleich gibt die Erstzulassung über das Baujahr Auskunft.

Fahrzeugidentifikationsnummer

Die Fahrzeugidentifikationsnummer ist unter dem Punkt E angegeben. Die Fahrzeugidentifikationsnummer kennzeichnet eine Zahlenkombination, die einer Bestimmung der Fahrzeuge dient. Schon ab Werk versehen die Fahrzeugproduzenten die Kfz mit der Nummer, um jedes einzelne Fahrzeuge auch im Nachhinein problemlos identifizieren zu können. Die Identifikationsnummer unterliegt einer bestimmten Norm. Beispielsweise muss sich jede Nummer aus exakt 17 Ziffern zusammensetzen. Die Fahrzeugidentifikationsnummer setzt sich aus Daten über den Hersteller, die Baureihe, Motortyp, das Modelljahr, Herstellerwerk sowie die fortlaufende Fahrzeugnummer zusammen.

Hubraum

Nähere Informationen zum Hubraum sind unter Punkt P.1 ersichtlich. In einem Auto wird dessen Leistung mit dem sogenannten Hubraum beschrieben. Allerdings ist der Hubraum kein spezielles Bauteil, sondern das Zylindervolumen. Der Hubraum dient als Grundlage zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer.

KW/PS / Umdrehungen & km/h

Angaben zur KW- bzw. PS-Anzahl, den Umdrehungen sowie der Höchstgeschwindigkeit sind unter den Punkten P.2, P.4 sowie T enthalten. Diese Angaben beziehen sich auf Leistungsangaben des Motors, die in Deutschland üblicherweise als PS – die sogenannte Pferdestärke – bezeichnet werden. Die Abkürzung „KW“ ist jedoch die offizielle Maßeinheit, die sich jedoch deutlich von der „PS“-Angabe unterscheidet. Für die Umrechnung von PS in KW gilt die Faustregel, dass 1 KW (1 Kilowatt) einem PS-Wert von 1,36 entspricht. Die Abkürzung km/h kennzeichnet die Höchstgeschwindigkeit, die ein bestimmtes Fahrzeug erreicht.

Reifengröße

Unter den Punkten 15.1 sowie 15.2 sind nähere Angaben zur Reifengröße aufgeschlüsselt, die sich bei Punkt 15.1 auf Achse 1 sowie bei Punkt 15.2 auf Achse 2 beziehen. Diese Reifengröße ist eine der wichtigsten Kennzahlen beim Fahrzeugkauf, da jeweils nur bestimmte Dimensionen für ein Kfz zugelassen sind. Werden für ein Fahrzeug die falschen Räder verwendet, sind die Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz nicht mehr gültig. Auch wenn die Reifengröße an den Rädern selbst vermerkt ist, gilt die in den Fahrzeugpapieren aufgeführte Information als verbindlich. Die Reifengrößenbezeichnung setzt sich aus einer Buchstaben- und Zahlenfolge zusammen.

Schlüsselnummern

Die Punkte 2.1. sowie 2.2 geben Aufschluss über die Schlüsselnummern. Die KfzSchlüsselnummer gibt über den Hersteller, Fahrzeugtyp sowie Fahrzeugklasse Aufschluss. Der Code ist auf eine exakte Fahrzeugbestimmung ausgerichtet, die sich unter der vierstelligen Herstellerschlüsselnummer sowie der dreistelligen Typschlüsselnummer zusammensetzt. Im Fahrzeugschein enthält Punkt 2.1 die Herstellerschlüsselnummer sowie Punkt 2.2 die Typenschlüsselnummer.

Typ/Variante/Version

In Punkt D.2 sind Angaben zum Fahrzeugtyp bzw. der Fahrzeug-Variante enthalten. Der Fahrzeugtyp ist ein ausschlaggebender Faktor für die Aufsetzung eines Versicherungsvertrags und wird beispielsweise nach einspurigen Fahrzeugen, Lkw, Pkw oder einem Elektroauto differenziert. Die Vielfalt an Kfz-Varianten bezieht sich beispielsweise auf verschiedene Motor- und Karosserievarianten, darunter Limousinen, Kombis oder USVs.