14 Tipps für einen erfolgreichen Autoverkauf
Inhaltsverzeichnis
- 14 Tipps für einen erfolgreichen Autoverkauf
- 1. Richtig Inserieren
- 2. Abmeldung kann Nachteile haben
- 3. Versicherung beim Autoverkauf kündigen?
- 4. Bezahlung beim Autokauf
- 5. Wichtige Dokumente beim Autokauf
- 6. Gewährleistung beachten
- 7. Autokauf mit Finanzierung
- 8. Autokauf im Winter günstiger
- 9. Auto nur mit Vertrag kaufen
- 10. Ein nicht fahrbereites Auto kaufen
- 11. Fahrzeugschein besonders wichtig
- 12. Scheckheft beim Autokauf verlangen
- 13. Rechnung beim Autokauf
- 14. Kennzeichen beim Autokauf
1. Richtig Inserieren
Das Inserat sollte besonders sorgfältig abgefasst werden, denn bei einem Streit, können unkorrekte Angaben als absichtliche Täuschung ausgelegt werden. Daher sollten alle Fahrzeugdaten möglichst sachlich angegeben werden, was auch Missverständnisse vermeidet. Bei Privatpersonen muss bereits in der Beschreibung die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Liegt ein Unfallschaden vor, muss dieser angegeben werden. Ansonsten ist es wichtig, die Besonderheiten zu betonen, damit die passende Zielgruppe als Käufer angesprochen wird. Wer einen Oldtimer verkaufen will, zieht mehr Käufer an, wenn er gleich in der Überschrift Oldtimerfans anspricht. Ein Auto online anzubieten, ist einfach und meist kostenlos. Allerdings gibt es entsprechend viel Konkurrenz. Darum immer mit den besten Fotos des Autos werben.
2. Abmeldung kann Nachteile haben
Wer sein Auto verkaufen will, sollte nicht sofort sein Auto abmelden. Ein Auto erneut anzumelden, statt umzumelden, ist weitaus teurer und kann viel Lauferei bedeuten, wenn der TÜV/ ASU erneuert werden müssen. Daher scheuen einige Käufer davor zurück, ein bereits abgemeldetes Auto zu kaufen, und klicken einfach zum Nächsten weiter. Schließlich kann der neue Käufer das Auto erst bewegen, wenn er es neu zugelassen hat, und muss zusätzlich auch noch neue Kennzeichen zahlen. Meist lässt sich eine vernünftige Lösung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeugs finden, die weniger Kosten und Lauferei verursacht und trotzdem dem Verkäufer bei seinen Interessen entgegenkommt.
3. Versicherung beim Autoverkauf kündigen?
Das ist überflüssig, denn der Käufer des Wagens übernimmt gleichzeitig auch die vorhandene Versicherung. Er bekommt die vorhandenen Konditionen und kann diesen Vertrag innerhalb eines Monats aufgrund eines Sonderkündigungsrechts kündigen. Allerdings muss er sich gleichzeitig, um eine andere Versicherung kümmern. Das Fahrzeug darf nicht ohne Versicherung bewegt werden. Es gibt auch keine Möglichkeit für einen Autoverkäufer selbstständig die Versicherung zu kündigen, denn eine Kündigung wird von der Versicherung nur akzeptiert, wenn ein neuer, gültiger Versicherungsvertrag für das Fahrzeug vorliegt. Allerdings sollte der Verkäufer des Fahrzeugs den Verkauf sofort seiner Versicherung mitteilen. Sollte nämlich ein Unfall- oder Schadensfall ohne diese Verkaufsmeldung eintreten, wird im Normalfall die vorhandene Versicherung angesprochen und der Verkäufer müsste mit steigenden Versicherungsprämien rechnen. Ist der Verkauf gemeldet, wird er dem Käufer angelastet.
4. Bezahlung beim Autokauf
Beim Autokauf gilt besonders, nie ohne Vertrag und nach Möglichkeit Barzahlung. Das klingt in den Zeiten des Internets altmodisch, bewährt sich in der Praxis aber noch immer. Wer sich natürlich ein Luxusauto kaufen möchte, will sicher nicht mit einem Koffer voll Geld herumlaufen. Aber wer sein Auto an einen Privatmann verkauft, sollte sich nur unter gewissen Umständen auf eine Überweisung einlassen. Bei einem Autohandel mit fester Geschäftsadresse liegt der Fall vielleicht anders. Ein Autoverkäufer sollte allenfalls einen Barscheck als Bezahlung akzeptieren, der zudem überprüft werden sollte. Online Banking ist eine Alternative. Aber Überweisungen können auch unter gewissen Umständen zurückgerufen werden, weshalb Finanzdienste wie PayPal hier involviert sein sollten.
5. Wichtige Dokumente beim Autokauf
Die wichtigsten Dokumente beim Autokauf sind:
- Fahrzeugpapiere: Seid dem 1.10.2005 gehören dazu Zulassungsbescheinigung I und II, wobei die Zulassungsbescheinigung II die Besitzurkunde darstellt. Beide Dokumente müssen beim Verkauf ausgehändigt werden.
- Alle Protokolle der HU und der AU müssen als Originale übergeben werden. Dazu gehört auch die Prüfbescheinigung der AU, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
- Im Serviceheft sind alle bisherigen Inspektionen und Wartung des Fahrzeugs vermerkt. Wichtig und nützlich ist es, hiermit die Kilometerstände zu überprüfen. Zudem ist ein lückenloser Service-Nachweis wichtig, um bei Reparaturen durch den Hersteller eine Kulanzregelung zu erhalten.
- alle Autoschlüssel sollten übergeben werden. Vom Werk aus werden in Regel 3 komplette Schlüsselsätze ausgegeben. Sollten Schlüssel fehlen, ist eine glaubwürdige Erklärung wichtig.
- alle Bedienungsanleitungen sollten vorhanden sein. Nur hiermit lassen sich oft die vielen Funktionen eines Fahrzeugs erkennen und bedienen. Neben der Anleitung für das Auto sind auch die Anleitungen für das Audio- wie auch für das Navigationssystem wichtig, damit beides zu bedienen ist.
6. Gewährleistung beachten
Auch Privatleute unterliegen beim Autoverkauf grundsätzlich einer Gewährleistungspflicht. Allerdings können sie diese im Gegensatz zu Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern ausschließen. Wer die Gewährleistung ausschließen will, sollte dies bereits in der ersten Beschreibung des Fahrzeugs klar und deutlich erwähnen. Zudem sollte der Ausschluss der Gewährleistung ebenfalls im Kaufvertrag stehen, wobei die korrekte Formulierung wichtig ist. Andernfalls kann der Käufer das Fahrzeug im Streitfall wieder zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn später Mängel auftreten.
7. Autokauf mit Finanzierung
Autos jüngeren Datums kosten fünfstellige Summen, weshalb viele Menschen ihr Auto finanzieren müssen. Da die Kredite zurzeit überaus günstig zu haben sind, sollte es keine Probleme (Bonität vorausgesetzt) geben. Doch auch bei niedrigen Zinsen lohnt sich immer ein Vergleich der Finanzierer. Wer ein teures Auto kauft, sollte aber auch für den Fall vorsorgen, dass die Rückzahlung nicht wie geplant verläuft. Durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit kann die Rückzahlung bedroht werden. Hier sollte der Autokreditnehmer überlegen, ob er keine Restschuldversicherung abschließt. Diese übernimmt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Ratenverpflichtung. Jedoch erhöht eine solche Versicherung den Schuldenberg zusätzlich.
8. Autokauf im Winter günstiger
Was viele Autokäufer nicht wissen, Autos sind in den Wintermonaten günstiger zu haben. Im Dezember sind Fahrzeuge besonders günstig, da mit Aussicht auf Eis und Schnee die Käufer schnell abgeschreckt werden. Mit ein bisschen Geduld können Autokäufer tatsächlich einige Tausend Euro sparen. Dagegen sind Klein- und Mittelklassewagen, die oft von Motorradfans oder Cabriofahrer in den Wintermonaten gebraucht werden, im Frühjahr besonders günstig. Wer also nicht vom sofortigen Autokauf abhängig ist, kann im Winter meist einen besseren Deal heraus handeln.
9. Auto nur mit Vertrag kaufen
Es ist in Deutschland zwar rechtlich verbindlich, ein Auto per Handschlag zu kaufen. Doch ein Vertrag ist sicherer, sowohl für den Verkäufer wie für den Käufer. Gerade bei wertvollen Autos kann es schnell zu einem Streit kommen und ein Vertrag ist der Beweis für die getroffenen Vereinbarungen. Bei einem Privatverkauf sollte vom Verkäufer beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden, die ihn bei Mängeln für bis zu zwei Jahren zur Behebung verpflichten würde. Auch Sonderausstattungen sollten im Vertrag aufgelistet sein, damit ein Käufer eine Kaufpreisminderung durchsetzen kann, falls die angepriesene Ausstattung nicht den gemachten Angaben entspricht.
10. Ein nicht fahrbereites Auto kaufen
Bei dieser Einschränkung ist immer vorsichtig geboten, denn abgesehen davon, dass es nicht genutzt werden kann, fallen bei einem solchen Fahrzeug auch noch horrende Kosten an, um es wieder auf die Straße zu bringen. Ein solcher Kauf lohnt sich nur, wenn der Wert weit über dem Kaufpreis liegt. Als Verkäufer sollte niemand ein nicht fahrbereites Auto als fahrbereit bezeichnen, weil dann beim Verkauf eine arglistige Täuschung vorliegt, wodurch der Verkauf rechtlich angefochten werden kann. Wer täuscht, riskiert also den Verlust des Kaufpreises, wie auch die aufgelaufenen Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu müssen.
11. Fahrzeugschein besonders wichtig
Der Fahrzeugschein ist durch den Zulassungsschein I ersetzt worden, gehört aber neben dem Zulassungsschein II zu den wichtigsten Fahrzeugpapieren. Er muss bei jedem Verkauf umgehend ausgehändigt werden. Ohne den Fahrzeugschein ist weder eine Zulassung noch Ummeldung des Fahrzeugs möglich. Der Fahrzeugschein sollte unbedingt im Fahrzeug verwahrt werden. Er wird meist bei polizeilichen Kontrollen verlangt und sollte deshalb gleich zur Hand sein. Allerdings ist der Zulassungsschein I kein Beweis für das Eigentum, das ist nur durch den Zulassungsschein II möglich.
12. Scheckheft beim Autokauf verlangen
Kaum jemand macht sich beim Autokauf Gedanken darüber, ob das Scheckheft im Handschuhfach liegt oder nicht. Dabei ist es wichtig, denn ein vorschriftsmäßig geführtes Scheckheft ist bares Geld wert. In einem Scheckheft sind folgende Angaben vorhanden:
- alle Termine einer Wartung des Fahrzeugs
- alle Termine einer Inspektion
- Intervalle aller Wartungsarbeiten
- die Kilometerstände ( nicht übereinstimmende Kilometerstände können auf Manipulation des Kilometerzählers hinweisen)
Ist das Scheckheft vorschriftsmäßig geführt, übernimmt der Hersteller während seiner Gewährleistungspflicht die anfallenden Reparaturkosten. Dabei kann es sich um mehrere Tausende Euro handeln, weshalb ein Autokäufer unbedingt auf ein korrekt geführtes Scheckheft bestehen sollte. Ein verschwundenes Scheckheft kann auf eine bewusste Manipulation des Fahrzeugs hinweisen.
13. Rechnung beim Autokauf
Eigentlich benötigt eine Privatperson keine Rechnung beim Verkauf seines Fahrzeugs. Ein Kaufvertrag ist dagegen entscheidend. Allerdings kann eine Rechnung dazu dienen, noch einmal den Kaufpreis separat und deutlich aufzuführen. Allerdings für eine Quittung oder ein Kassenbon den gleichen Zweck erfüllen. Da der Autoverkäufer den Kaufpreis des Autos als Privatperson steuerlich nicht geltend machen kann. Sollte diese aber ausgestellt werden, sollten sie unbedingt ‚brutto gleich netto‘ ausstellen lassen. Denn nur so wird die Mehrwertsteuer nicht aufgeführt, die unter gewissen Umständen an das Finanzamt abgeführt werden musst.
14. Kennzeichen beim Autokauf
Bei einem Autokauf entsteht fast immer ein endloser Schwanz an zusätzlichen Kosten, wozu auch die Kosten für neue Kennzeichen gehören. Die Euro Kennzeichen sind zudem teurer. Die vorhandenen Kennzeichen gehen mit der Versicherung sofort in den Besitz des Autokäufers über und können auch zukünftig genutzt werden. Wer ein bestimmtes Kennzeichen für sein Fahrzeug wünscht, kann dies beim zuständigen Verkehrsamt beantragen. Gegen eine gewisse Gebühr werden die Wunschkennzeichen dann meist ausgegeben.