Kaufvertrag für den privaten Erwerb eines Kfz ohne Gewährleistung (+Musterkaufvertrag)
Gut zu wissen!
Dieser Vertrag ist ausschließlich für einen privaten Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge gültig. Veräußert ein Unternehmer einen gebrauchten Wagen, gilt der zu dieser Vereinbarung gehörige Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht. Der Kategorie der Unternehmer gehören die Personengruppen an, die den Verkauf eines Fahrzeugs im Rahmen ihrer gewerblichen bzw. selbständigen Tätigkeit vornehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass nur gewerbliche Autohändler von dieser Regelung betroffen sind. Veräußern selbständige Ärzte, Handwerker oder andere Berufsgruppen ein überwiegend gewerblich genutztes Kfz, gehören diese Berufsvertreter ebenfalls diesem Personenkreis an.
Der Verkäufer haftet außerdem für die Richtigkeit aller Angaben bei Garantien sowie Erklärungen. Diese Richtlinie gilt ebenfalls, falls die Verkäufer nicht über Unfallschäden etc. informiert gewesen sind. Aktueller Rechtssprechung zufolge müssen Verkäufer die Käufer ebenfalls über geringfügige Unfallschäden in Kenntnis setzen. Sind sich Verkäufer nicht sicher, ob das Kfz tatsächlich beschädigt wurde, sind keine Angaben erforderlich. Wer sich als Verkäufer auf eine Erklärung „soweit bekannt“ beruft, gibt die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen weiter.
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Informationen für den Verkäufer
Bitte geben Sie darauf Acht, ob der Käufer bereits volljährig ist. Außerdem sollten Sie überprüfen, ob Käufer einen Führerschein besitzen, um auf Wunsch eine Probefahrt durchzuführen. Versehen Sie die Vertragsformulare sowie Verkaufsmeldungen mit dem vollständigen Namen und der Anschrift des Käufers. Überprüfen Sie die in den Dokumenten gemachten Angaben mit den Daten aus dem Personalausweis oder einem anderen Pass des Käufers. Besonders wichtig: die Personalaus- oder Passnummer sowie die ausstellende Behörde sollten unbedingt im Vertragsformular vermerkt werden.
Nach Möglichkeit ist eine Barzahlung des kompletten Kaufpreises bei der Fahrzeugübergabe angebracht. Außerdem sollten Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II erst dann überreichen, wenn der komplette Kaufpreis entrichtet wurde. Gemäß Gesetz geht beim Kauf des Kfz automatisch die Versicherung mit auf den Käufer über. Aus dem Grund beeinträchtigt ein nach der Kfz-Übergabe durch den Käufer verursachter Unfallschaden nicht den dem Verkäufer zustehenden Schadenfreiheitsrabatt, auch falls das Kfz noch nicht umgeschrieben wurde. Übersenden Sie die komplett ausgefüllten Verkaufsmeldungen an die Kfz-Zulassungsstelle sowie das Versicherungsunternehmen. Legen Sie eine Kopie der Verkaufsmeldungen zu Ihren Unterlagen. Falls der Käufer den Wagen nicht ummeldet, besteht ansonsten das Risiko, auch zukünftig für die Versicherungsprämie und Kfz-Steuer zu haften.
Deshalb sind Sie gut beraten, gemeinsam mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren und das Fahrzeug bei der Behörde umzumelden. Andernfalls können Sie den Wagen vor der Übergabe außer Betrieb setzen. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, falls der Käufer keinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands hat. Bei der Abholung sollte der Käufer außerdem einen Anhänger oder alternativ ein Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen mit sich führen.
Informationen für den Käufer
Bestehen Sie auf eine Gebrauchtwagenuntersuchung sowie eine Vorlage des Untersuchungsprotokolls. Ansonsten sollten Sie den Zustand des Kfz so genau wie möglich untersuchen und eine Probefahrt durchführen. Achten Sie auf Eintragungen in den Fahrzeugpapieren. Informieren Sie sich außerdem bei Einfuhrfahrzeugen aus einem EU-Land über die CoC-Bescheinigung. Außerdem sollten Sie eine schriftliche Verkaufsvollmacht sowie Ausweispapiere des Bevollmächtigten verlangen, falls nicht die Fahrzeugeigentümer selbst die Verhandlungsgespräche mit Ihnen führen. Notieren Sie sich außerdem die Anschrift der bevollmächtigten Person.
Kontrollieren Sie ebenfalls, ob die Zusatzausstattung und das Zubehör im Kaufvertrag komplett aufgeführt werden. Auf das Fahrzeug abgeschlossene Policen gehen mit dem Erwerb des Kfz automatisch auf Sie über. Überprüfen Sie, ob die Versicherungskonditionen für das Kfz günstig sind. Optional steht es Ihnen frei, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Im Anschluss melden Sie das neu erworbene Fahrzeug unverzüglich bei der in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz um. Für diese Ummeldung benötigen Sie nachfolgende Dokumente:
- Kennzeichenschilder
- Bescheinigung über letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der Kfz-Steuer
Falls Sie das Kfz nicht selbst zulassen, müssen Sie der beauftragten Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Zur Zulassung muss der Bevollmächtigte den eigenen Ausweis bzw. Reisepass sowie den Ausweis des Vollmachtgebers mit sich führen.